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Integration in Österreich

Was bedeutet Integration?

Integration heißt nicht Anpassung in eine Richtung. Sie bedeutet gleichberechtigte Teilhabe an Gesellschaft, Sprache, Kultur und öffentlichem Leben. Gelungene Integration ist ein wechselseitiger Prozess: die Aufnahmegesellschaft öffnet ihre Strukturen, neu zugewanderte Menschen gestalten sie mit.

In der österreichischen Debatte wird Integration oft auf Migration verengt. Das Konzept reicht weiter: es betrifft Menschen mit Migrationsgeschichte ebenso wie sprachliche Minderheiten, Geflüchtete und alle, die strukturell außerhalb des Mehrheitssystems stehen.

Integration vs Inklusion

Integration setzt voraus, dass jemand außen steht und hineinkommen muss. Inklusion setzt voraus, dass alle bereits dazugehören und Strukturen das ermöglichen. Mehr zur Unterscheidung auf der iks.haus Seite zu Inklusion.

Integration in Österreich, die Zahlen

Wer hat eine Migrationsgeschichte?

Laut Statistik Austria hatten 2024 rund 25,4 Prozent der Bevölkerung in Österreich eine Migrationsgeschichte, das sind etwa 2,3 Millionen Menschen. Davon sind 17 Prozent der ersten Generation (selbst zugewandert) und rund 8 Prozent der zweiten Generation (in Österreich geboren, beide Eltern im Ausland geboren) zuzurechnen.

Die größten Herkunftsgruppen 2024 sind Deutschland, Rumänien, Türkei, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Ungarn, Polen und Ukraine. Über 1,1 Millionen Menschen in Österreich sind Drittstaatsangehörige.

Integration in Wien

In Wien liegt der Anteil der Bevölkerung mit Migrationsgeschichte laut Wiener Integrationsmonitor 2024 bei über 45 Prozent. Über 250 Sprachen werden in der Stadt gesprochen, neben Deutsch dominieren Türkisch, Bosnisch, Kroatisch, Serbisch, Englisch, Rumänisch und Arabisch.

Arbeitsmarkt

Die Erwerbstätigenquote von Personen mit Migrationsgeschichte lag 2024 bei 70 Prozent, bei Personen ohne Migrationsgeschichte bei 77 Prozent (Statistik Austria). Frauen mit Migrationsgeschichte sind besonders stark unterrepräsentiert, ihre Quote liegt bei 62 Prozent. Die Arbeitslosenquote liegt bei Menschen mit Migrationsgeschichte mehr als doppelt so hoch wie in der Vergleichsgruppe.

Bildung

Laut Bildungsministerium besuchen rund 30 Prozent der Schüler:innen in Österreich eine Schule mit einer Erstsprache, die nicht Deutsch ist. In Wien liegt der Anteil bei über 55 Prozent. Mehrsprachigkeit gilt international als Stärke, im österreichischen Schulsystem wird sie häufig nicht systematisch gefördert.

Rechtlicher Rahmen für Integration in Österreich

  • Integrationsgesetz (IntG): regelt die Integrationsmaßnahmen für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sowie Drittstaatsangehörige, inklusive Integrationsvereinbarung und Werte- und Orientierungskurs
  • Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG): regelt Aufenthaltsberechtigungen, Daueraufenthalt EU, Rot-Weiß-Rot-Karte
  • Asylgesetz (AsylG): regelt internationalen Schutz und Verfahren
  • Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG): regelt Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft, Mindestaufenthalt zehn Jahre für reguläre Verleihung
  • Bildungspflichtgesetz: Schulpflicht für Kinder ab fünf Jahren unabhängig vom Aufenthaltsstatus
  • Gleichbehandlungsgesetz (GlBG): verbietet Diskriminierung wegen ethnischer Zugehörigkeit am Arbeitsplatz und beim Zugang zu Dienstleistungen

Die Diakonie, das österreichische Rote Kreuz und Caritas führen unabhängige Rechtsberatung im Asyl- und Aufenthaltsrecht.

Anlaufstellen für Integration in Wien

Sprachkurse und Bildung

  • Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF): Bundesstelle, Sprachkurse Deutsch A1 bis C1, Werte- und Orientierungskurse, Beratung für Anerkennung ausländischer Qualifikationen
  • Verein Wirtschaft für Integration (VWFI): Mentoring-Programme zwischen Unternehmen und neu zugewanderten Menschen
  • Volkshochschulen Wien: Deutschkurse aller Stufen, Vorbereitung auf Staatsbürgerschaftsprüfung
  • Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen (BZM): Aus- und Weiterbildungsberatung
  • Caritas Wien, Lerncafés: kostenlose Lernbegleitung für Kinder und Jugendliche

Rechtsberatung und Schutz

  • Diakonie Flüchtlingsdienst: unabhängige Beratung in Asyl- und Aufenthaltsverfahren
  • Caritas Wien: Migrationsberatung, Sozialberatung, Notschlafstellen
  • asylkoordination österreich: Information, Vernetzung und politische Arbeit
  • Hemayat: Betreuungszentrum für Folter- und Kriegsüberlebende
  • ZARA: Beratung bei rassistischer Diskriminierung
  • Klagsverband: strategische Klagen gegen Diskriminierung

Arbeit und Anerkennung

  • AMS Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen: Beratung zur Anerkennung von Abschlüssen
  • BAS Bildungsanerkennungs-Servicestelle: Schulausbildungen und akademische Grade
  • UNIPORT, Sprungbrett: Karriereberatung für Hochqualifizierte mit Migrationsgeschichte
  • Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff): Förderungen für Weiterbildung in Wien

Kultur und Vernetzung

  • brunnenpassage Wien: transkulturelles Kunst- und Kulturhaus im 16. Bezirk
  • biber Magazin: Magazin mit Schwerpunkt Migration und Identität
  • Initiative Minderheiten: Vernetzung der österreichischen Minderheitenszene
  • Wiener Stadtbibliotheken: Bücher und Medien in über 40 Sprachen

Integration im Bildungssystem

Die zentrale Hebelwirkung der Integration liegt in der Bildung. Drei strukturelle Themen prägen die Debatte in Österreich:

  • Deutschförderklassen: 2018 eingeführt, separieren Kinder mit Sprachförderbedarf, von vielen Fachstellen kritisiert
  • Anerkennung von Schulabschlüssen: durchschnittliche Verfahrensdauer mehrere Monate, häufig Verlust qualifizierter Arbeitskräfte
  • Mehrsprachiger Unterricht: muttersprachlicher Unterricht für rund 25 Sprachen, ausgebaut werden müsste flächendeckende Förderung der Erstsprache

Wien hat mit dem Bildungsdirektion-Programm Wiener Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen mit besonderem Sprachförderbedarf zusätzliche Ressourcen geschaffen.

Awareness-Tage rund um Integration

  • 20. Juni, Weltflüchtlingstag, UNHCR
  • 21. März, Internationaler Tag gegen Rassismus, Auftakt der internationalen Wochen gegen Rassismus
  • 18. Dezember, Internationaler Tag der Migrantinnen und Migranten, Vereinte Nationen
  • 9. November, Gedenktag der Novemberpogrome, Erinnerung und Mahnung
  • 21. Februar, Internationaler Tag der Muttersprache, UNESCO

Integration und Medien, der iks.haus-Beitrag

Repräsentation in den Medien ist eine eigene Form der Integration. In Österreichs Mainstream-Redaktionen sind Journalist:innen mit Migrationsgeschichte deutlich unterrepräsentiert. Die Folge: Themen werden über Menschen statt mit ihnen erzählt.

iks.haus arbeitet dagegen mit drei Strategien: Mehrsprachigkeit in der Veröffentlichung (Deutsch, Englisch, BKS), Auswahl von Autor:innen aus den Communities, über die berichtet wird, und konsequente Quellenarbeit jenseits etablierter PR-Kanäle. Migration ist auf iks.haus kein Sonderthema, sondern ein durchgehender Blick.

Häufige Fragen zur Integration

Was unterscheidet Integration von Assimilation?

Assimilation verlangt vollständige Angleichung an die Mehrheitskultur, oft mit dem Aufgeben der Herkunftssprache und -identität. Integration setzt auf Teilhabe und ermöglicht das Bestehen kultureller Vielfalt. Das österreichische Integrationsgesetz bekennt sich zur Integration, nicht zur Assimilation, in der Praxis verschwimmen die Grenzen jedoch.

Wie funktioniert die Integrationsvereinbarung?

Drittstaatsangehörige, die einen Aufenthaltstitel in Österreich erhalten, müssen innerhalb von zwei Jahren Modul 1 (Deutsch A2 plus Werte- und Orientierungskurs) absolvieren. Für Daueraufenthalt EU und Staatsbürgerschaft ist Modul 2 (Deutsch B1 plus weiterer Wertekurs) verpflichtend. Der ÖIF organisiert die Prüfungen.

Welche Sprachkurse sind anerkannt?

Anerkannt sind Kurse und Prüfungen des ÖSD, des Goethe-Instituts, des ÖIF und der telc gGmbH. Volkshochschulen und Sprachschulen bereiten auf diese Prüfungen vor. Die Kursdauer variiert je nach Vorkenntnissen zwischen 200 und 800 Unterrichtseinheiten pro Stufe.

Wann kann ich die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten?

Die reguläre Verleihung setzt zehn Jahre rechtmäßigen Aufenthalt voraus, davon fünf mit Daueraufenthalt EU oder vergleichbarem Titel. Verkürzungen sind bei nachgewiesener Integration (Sprache C1, ehrenamtliches Engagement, hochqualifizierter Beruf) auf sechs Jahre möglich. Aktuell muss die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes meist abgelegt werden, das Doppelstaatsbürgerschaftsverbot ist umstritten.

Wo bekomme ich Hilfe, wenn meine ausländische Qualifikation nicht anerkannt wird?

Die AMS-Anlaufstelle für im Ausland erworbene Qualifikationen, das BAS und die Initiative AST (Anerkennungs- und Beratungsstellen) bieten kostenlose Beratung. Bei reglementierten Berufen (Medizin, Recht, Pädagogik) ist eine Nostrifikation oder Berufszulassung erforderlich. Bei nicht reglementierten Berufen reicht oft die Anerkennung des Abschlusses.

Welche Daten zur Integration veröffentlicht Österreich regelmäßig?

Statistik Austria publiziert jährlich das Migrations- und Integrationsstatistik-Jahrbuch. Die Stadt Wien gibt den Wiener Integrationsmonitor heraus. Der Expertenrat für Integration verfasst jährliche Berichte. Auf EU-Ebene liefert Eurostat Vergleichsdaten. Der ÖIF veröffentlicht zudem qualitative Studien.

Was bedeutet Mehrsprachigkeit für Kinder?

Mehrere Studien (etwa der Bildungsforschung an der Universität Wien) zeigen, dass die Förderung der Erstsprache die Aneignung weiterer Sprachen unterstützt, nicht behindert. Voraussetzung ist gleichzeitige Förderung der Bildungssprache Deutsch. In der österreichischen Schulpraxis wird beides selten konsequent verbunden.

Glossar, wichtige Begriffe

  • Asyl: Schutz für Personen, die in ihrem Herkunftsland verfolgt werden
  • Aufenthaltstitel: rechtliche Berechtigung zum dauerhaften Aufenthalt
  • Drittstaatsangehörige: Staatsangehörige von Staaten außerhalb der EU und des EWR
  • Erstsprache: die zuerst gelernte Sprache, oft auch Muttersprache genannt
  • Integrationsvereinbarung: rechtliche Verpflichtung zur Sprach- und Werteschulung
  • Migrationshintergrund / Migrationsgeschichte: Personen, deren beide Eltern im Ausland geboren wurden, der Begriff Migrationsgeschichte wird zunehmend bevorzugt
  • Nostrifikation: rechtliche Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses
  • Rot-Weiß-Rot-Karte: Aufenthaltsberechtigung für qualifizierte Fachkräfte
  • Staatenlos: Person ohne anerkannte Staatsangehörigkeit
  • Subsidiärer Schutz: Schutzstatus bei drohender ernsthafter Gefahr ohne Asylgrund

Weiterführende Ressourcen