Fünfzehn Zentimeter können ausreichen, um Menschen vom Wiener Alltag auszuschließen. Ausgerechnet die Gewinnerin des Access City Awards 2025 stößt im historischen Gebäudebestand weiterhin auf hartnäckige Barrieren. Neue Regeln für digitale Dienste verschärfen den Handlungsdruck – doch aus Vorgaben werden erst dann Zugänge, wenn jemand sie in konkrete Projekte übersetzt.
Schönheit, die ausschließt
Es gibt ein Bild, das sich in Wien immer wieder zeigt. Eine Person im Rollstuhl steht vor dem Eingang eines Kaffeehauses an der Ringstraße. Das Gebäude ist ein Meisterwerk des Historismus: Ornamente, hohe Bögen, massive Holztüren. Und eine Schwelle.
Fünfzehn Zentimeter Stein entscheiden darüber, ob jemand hineinkommt oder draußen bleiben muss.
Weder der Betreiber des Kaffeehauses ist deshalb ein schlechter Mensch, noch ist das Gebäude an sich das Problem. Das Problem ist ein System, das diesen Anblick seit Jahren als normal hinnimmt.
Wien kann mit Recht auf viele Fortschritte verweisen. 2024 kürte die Europäische Kommission die Stadt zur Gewinnerin des Access City Awards 2025. Öffentlicher Verkehr, Verwaltung und neue Stadtteile zeigen, was möglich ist. Doch die Auszeichnung hebt die alltäglichen Hürden im historischen Bestand nicht auf.
Von den rund 176.000 Wiener Gebäuden des Jahres 2021 wurde fast jedes dritte vor 1945 errichtet. Gründerzeithäuser, Jugendstilensembles und Gemeindebauten aus der Zwischenkriegszeit prägen das Bild der Stadt – und stellen Eigentümerinnen, Planerinnen und Nutzer*innen bis heute vor schwierige Umbauaufgaben.
Der Charme definiert Wien. Die Schwelle definiert, wer daran teilhaben kann.

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Ein Gesetz, das leicht missverstanden wird
Neue Regeln für digitale Dienste
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Es setzt den European Accessibility Act in nationales Recht um und erfasst bestimmte Produkte sowie verbraucherbezogene Dienstleistungen. Dazu gehören unter anderem E-Commerce-Angebote, Bankdienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, E-Books, bestimmte Dienste im Personenverkehr sowie mehrere Arten von Selbstbedienungsterminals.
Deshalb können Webshops und direkte Online-Buchungssysteme von Hotels in den Anwendungsbereich fallen. Eine rein informative Unternehmenswebsite ist dagegen nicht automatisch allein deshalb vom BaFG erfasst, weil sie online steht.
Auch die Ausnahmen sind wichtig: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind von den Barrierefreiheitsanforderungen des BaFG ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gelten Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und entweder höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens zwei Millionen Euro Jahresbilanzsumme. Daneben kennt das Gesetz Übergangsregeln sowie Ausnahmen bei grundlegender Veränderung oder bei unverhältnismäßiger Belastung.
Für zentrale Verstöße sieht § 36 BaFG Geldstrafen von bis zu 80.000 Euro vor; bei Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen liegt der entsprechende Höchstbetrag bei 50.000 Euro. Ob ein konkretes Angebot erfasst ist, muss daher sorgfältig geprüft werden. Der Stichtag selbst liegt jedenfalls nicht mehr in der Zukunft.
Baurecht und Bestand sind eine andere Baustelle
Für die physische Zugänglichkeit von Gebäuden gelten andere Regeln. In Wien bilden vor allem § 115 der Bauordnung, die Wiener Bautechnikverordnung und die darin verbindlich erklärte OIB-Richtlinie 4 den baurechtlichen Rahmen. Die EN 17210 kann als europäische fachliche Referenz für barrierefreies Planen und Prüfen dienen; eine Norm ist jedoch nicht automatisch mit einem Gesetz gleichzusetzen.
Für unveränderte Bestandsbauten besteht baurechtlich nicht pauschal die Pflicht, jedes Gebäude vollständig auf den neuesten Stand nachzurüsten. § 115 enthält aber auch Vorgaben für Zu- und Umbauten, und andere Arbeiten dürfen die Barrierefreiheit nicht verschlechtern. Zusätzlich können bauliche und technische Barrieren beim Zugang zu öffentlich angebotenen Gütern und Dienstleistungen nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz eine mittelbare Diskriminierung darstellen. Dabei wird im Einzelfall auch geprüft, welche Maßnahmen verhältnismäßig und zumutbar sind.
Der historische Bestand ist deshalb weder automatisch geschützt noch ein rechtsfreier Raum. Gerade diese Überlagerung von Baurecht, Gleichstellungsrecht, Denkmalschutz, technischen Regeln und wirtschaftlicher Zumutbarkeit macht den Weg von der guten Absicht zur konkreten Lösung so kompliziert.

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Was verloren geht, wenn Barrierefreiheit fehlt
Nach der jüngsten Auswertung von Statistik Austria lebten 2024 rund 1,9 Millionen Menschen zwischen 15 und 89 Jahren in österreichischen Privathaushalten mit gesundheitsbedingten Einschränkungen bei Alltagsaktivitäten. Das entspricht 24,7 Prozent dieser Bevölkerungsgruppe. Für Wien weist die Erhebung rund 422.600 Menschen, entsprechend 25,2 Prozent, aus.
Diese statistische Definition ist nicht mit einer amtlich registrierten Behinderung gleichzusetzen. Sie zeigt aber, wie groß die Gruppe der Menschen ist, deren Alltag durch Barrieren unmittelbar erschwert werden kann.
Hinzu kommen Menschen mit vorübergehenden Verletzungen, ältere Personen, Eltern mit Kinderwagen und Reisende mit schwerem Gepäck. Zugleich wird auch Wien älter: Der Anteil der über 65-Jährigen lag 2025 bei 16,5 Prozent und dürfte laut Wiener Bevölkerungsprognose bis 2055 auf mehr als 22 Prozent steigen.
Barrierefreiheit ist deshalb kein Nischenthema. Sie ist die Infrastruktur für eine große und wachsende Zahl von Menschen.
Auch wirtschaftlich ist das relevant. Wien verzeichnete 2025 mehr als 20 Millionen Gäste-Nächtigungen. Wer vor einer Reise nicht zuverlässig erfährt, ob ein Hotelzimmer, ein Restaurant, eine Toilette oder eine Kultureinrichtung tatsächlich zugänglich ist, muss mit Unsicherheit planen – oder sich für ein anderes Angebot entscheiden.
Zugänglichkeit ist damit nicht nur eine rechtliche und soziale Frage. Sie ist Teil der Standortqualität.
Aus der Praxis: Wenn Technik auf Wirklichkeit trifft
Als Bauingenieur habe ich in Wien mehr als fünfzig Objekte von der Planung bis zur Ausführung begleitet. Als Mitgründer von MOVEO, einem Wiener Verein, der im Rahmen europäischer Projekte zu Inklusion und Barrierefreiheit arbeitet, habe ich etwas gelernt, das in keiner Norm so klar steht.
Früh planen statt teuer nachrüsten
Barrierefreiheit ist meist leichter und günstiger umzusetzen, wenn sie von Anfang an mitgedacht wird. Aufwendig wird sie, wenn sie nachträglich in ein bereits festgelegtes System eingefügt werden muss.
Jede Schwelle, die in der Planung hätte vermieden werden können, jede Erschließung ohne ausreichenden Platz für einen Lift und jeder Sanitärraum ohne die notwendigen Bewegungsflächen sind eine versäumte Chance. Was im Entwurf eine überschaubare Anpassung gewesen wäre, kann im Bestand eine komplexe und teure Rekonstruktion des Eingangs, der Leitungsführung oder des Grundrisses erforderlich machen.
Im Rahmen von MOVEO-Projekten der Programme Erasmus+ und CERV habe ich mit Organisationen und lokalen Gemeinschaften in mehreren europäischen Ländern zusammengearbeitet. Die Rückmeldungen aus der Praxis ähneln sich überall: Das größte Hindernis ist häufig nicht nur das Geld. Es fehlt ein klarer Weg vom erkannten Problem zur priorisierten, finanzierbaren und überprüfbaren Lösung.

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Was sich ändern lässt – und wer daran arbeitet
Genau diese Lücke war für mich der Grund, Open Buildings zu gründen – ein Beratungsunternehmen für Barrierefreiheit.
Vom Audit zum umsetzbaren Plan
Der Ansatz ist konkret: bauliche Analysen unter Orientierung an der EN 17210, Prüfungen digitaler Angebote anhand der WCAG 2.2, eine nachvollziehbare Priorisierung der Maßnahmen sowie ein Umsetzungsplan mit Kostenrahmen und erwartetem Nutzen.
Hotels, Kulturstätten, Gesundheits- und soziale Einrichtungen sowie öffentliche Gebäude stehen je nach Bauvorhaben und digitalem Angebot vor unterschiedlichen rechtlichen Pflichten – und zugleich vor einer wirtschaftlichen Chance. Häufig braucht es eine Stelle, die Recht, Technik, Nutzung und Budget in einen realistischen nächsten Schritt übersetzt.
Open Buildings ist jedoch nicht die einzige Antwort – und sollte es auch nicht sein. Wien verfügt über wesentliche Voraussetzungen für einen systemischen Wandel: Der regulatorische Rahmen ist vorhanden, das Fachwissen ebenfalls, und politischer Wille ist erkennbar.
Was noch fehlt, ist an vielen Stellen das verbindende Glied zwischen Gesetz und Praxis, zwischen guter Absicht und einem konkreten Projekt.

